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Nutzungsbedingungen

1. Vertragsgegenstand und Zugang

1.1. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Nutzer und Grönland Deutschland GmbH (nachstehend „GRÖNLAND“) richten sich ausschließlich nach diesen Nutzungsbedingungen. Der Nutzer akzeptiert die Anwendung dieser Nutzungsbedingungen bei seiner Registrierung auf der Website www.groenemeyer.de (nachstehend „Künstler-Website“).

1.2. Ziel der Grönemeyer Online-Community ist es, interessierten Nutzern eine Plattform für die Interaktion zwischen Künstler und Community zur Verfügung zu stellen. Teile von Ergebnissen dieser Interaktion sollen später z. B. in das Artwork, die Bühnenshow, Videos etc. einfließen. Damit werden Inhalte des Nutzers Teil der Grönemeyer-Welt.. Der Nutzer kann auf der Künstler-Website im dort vorgesehenen Rahmen Texte, Abbildungen, Filme, Musik und sonstige Werke (nachstehend „Inhalte“) einstellen mit der Maßgabe, dass diese Inhalte von GRÖNLAND gemäß den nachstehenden Bestimmungen weiterverwendet werden dürfen.

1.3. Die Wahrnehmung des Künstler-Website-Angebots ist kostenfrei.

1.4. Der Zugang zur Künstler-Website erfordert einen Benutzernamen und ein Kennwort sowie die Mitteilung der aktuellen E-Mail Adresse des Nutzers. GRÖNLAND ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Überprüfung der Zugangsdaten vorzunehmen.

1.5. Der Zugang zur Künstler-Website des Nutzers wird nach dessen Absendung der Online-Anmeldung zur Künstler-Website (Angebot) freigeschaltet und der Nutzer wird via E-Mail über die Freischaltung informiert. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung zustande.

2. Pflichten des Nutzers

2.1. Der Nutzer verpflichtet sich, die Künstler-Website nur zu privaten Zwecken zu nutzen und keine Werbung für sich oder Dritte einzustellen.

2.2. Der Nutzer wird nichts unternehmen, was den Betrieb der Künstler-Website einschließlich ihrer technischen Infrastruktur beeinträchtigt.

2.3. Der Nutzer versichert und steht dafür ein, dass er durch keine anderweitigen Bindungen daran gehindert ist, diesen Vertrag zu erfüllen und dass wegen anderweitig bestehender Vertragsbindungen von dritter Seite keine Ansprüche in Bezug auf die unter diesen Vertrag fallenden Inhalte erhoben werden. Der Nutzer leistet Gewähr dafür, dass durch seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Inhalte dürfen nicht beleidigend, gewaltverherrlichend, rassistisch oder pornografisch sein und insbesondere keine Namens-, Marken-, Urheber-, Leistungsschutz- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Für den Fall, dass der Nutzer Verlinkungen auf eine eigene oder fremde Künstler-Website in die Künstler-Website einstellt, garantiert der Nutzer, dass er zum Setzen des Hyperlinks berechtigt bist und diese verlinkte Künstler-Website mit der hier übernommenen Gewährleistung nicht kollidiert. Der Nutzer stellt GRÖNLAND von allen berechtigten Ansprüchen frei, die von Dritten geltend gemacht werden und hält GRÖNLAND für alle aus einem solchen Anlass entstehenden Aufwendungen und sonstigen Folgen schadlos.

3. Rechte und Pflichten von GRÖNLAND

3.1. GRÖNLAND ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer eingestellten Inhalte auf der Künstler-Website zu veröffentlichen und kann ohne Angabe von Gründen die Veröffentlichung ablehnen oder bereits eingestellte Inhalte entfernen. GRÖNLAND behält sich vor, auf die Künstler-Website eingestellte Inhalte insbesondere dann zu entfernen, wenn dadurch Rechte Dritter verletzt werden können oder die Inhalte gegen die sog. „Nettiquette“ verstoßen.

3.2. GRÖNLAND kann eine Sperrung des Zugangs zur Künstler-Website vornehmen bzw. diesen Vertrag kündigen, wenn der Nutzer die Zugangsdaten für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nicht genutzt hat oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Die Sperrung ist als Ausübung des Kündigungsrechts anzusehen.

3.3. Sämtliche Rechte an der Künstler-Website – insbesondere an den auf der Künstler-Website befindlichen Werken, sonstigen urheberrechtlich geschützten Leistungen sowie Marken und Namen – liegen bei GRÖNLAND bzw. Herbert Grönemeyer.

3.4. GRÖNLAND ist nicht berechtigt, den Namen des Nutzers zu Werbezwecken für die vertragsgegenständlichen Inhalte oder im Zusammenhang mit deren Nutzung zu verwenden.

3.5 Der Nutzer ist davon in Kenntnis, dass von ihm auf der Website eingestellte Inhalte von Dritten heruntergeladen werden können und dies technisch nicht zu verhindern ist. GRÖNLAND übernimmt keinerlei Haftung für in dieser Weise von Dritten angeeignete Inhalte.

4. Einräumung von Nutzungsrechten

Der Nutzer räumt hiermit GRÖNLAND oder von GRÖNLAND bestimmten Dritten (z. B. Herbert Grönemeyer, seiner Schallplattenfirma, seinem Musikverlag, seinem Tourneeveranstalter, etc.) die einfachen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten sowie weiterübertragbaren Nutzungsrechte an den Inhalten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein, insbesondere:

  • das Recht, die Inhalte im Rahmen der Künstler-Website im Internet zum Zwecke der Promotion und Werbung zugunsten von GRÖNLAND bzw. Herbert Grönemeyer zu verwenden sowie das Recht, die vertragsgegenständlichen Inhalte in analoge und/oder digitale elektronische Datenbanken, Datennetze (z. B. Internet, Online-.Dienste) und Telefondienste und ähnliche Dienste in jeder Auswahl und Anordnung für alle im Rahmen einer Datenbank, einem Datennetz oder Telefondienst möglichen Nutzungen zu verwenden, insbesondere dort einzuspeisen, abzuspeichern und analog oder digital zu verbreiten, einschließlich des Rechts „communication to the public“/das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere einen beschränkten oder unbeschränkten Nutzerkreis von Datenbanken, Datennetzen oder Telefondiensten derart zu Verfügung zu stellen, dass das vertragsgegenständliche Werk von den Nutzern auf jeweils individuellen Abruf mittels Fernseh-, Computer-, Kommunikations- oder sonstiger Geräte oder über andere Übertragungswege durch individuellen Abruf zum Zwecke der akustische und/oder optischen Wahrnehmung (einschließlich des Rechts „making available“/das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) und/oder Vervielfältigung und/oder Verbreitung empfangen bzw. wiedergegeben werden kann, gleichviel ob entgeltlich oder unentgeltlich (z. B. Pay-Radio, Music on Demand, Streaming, Downloads, etc.) und unabhängig davon, ob es sich um Mediendienste mit oder ohne interaktive Nutzungsmöglichkeit (z. B. pay per audio, pay per view, Music on Demand, Video on Demand, Streaming, Downloads) oder Sender mit Programminhalten (z. B. Internet-TV, Internet-Radio) handelt. Insbesondere schließt diese Rechteeinräumung das Recht ein, die vertragsgegenständlichen Inhalte in Form von mobilen Applikationen (sog. „Apps“) zur Wahrnehmbarmachung auf mobilen Endgeräten (z.B. Mobiltelefon) zu nutzen;
  • das Recht, die vertragsgegenständlichen Inhalte vollständig oder auszugsweise mit Bildtonträgern, Datenträgern, Standbildern, Homepages, Künstler-Websites, Abdrucken von Texten, Tonaufnahmen, Filmen oder sonstigen Bildtonaufnahmen oder anderen akustischen oder optischen Elementen zu verbinden oder in Midifiles umzuwandeln und mit einer Software in Verkehr zu bringen, die dem Anwender auch eine interaktive Veränderung ermöglicht, diese Werkverbindung zu vervielfältigen und zu verbreiten, durch Herstellung von interaktiven Datenträgern (z. B. CD-ROM, CD-i, DVD) öffentlich wiederzugeben, durch Funk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und aufzuführen (unter Einschluss des interaktiven Fernsehens), in Informationsspeicheranlagen und Datennetze (z. B. Internet, Onlinedienste, etc.) einzuspeisen, öffentlich zugänglich zu machen und verbreiten, welche terrestrisch, non-terrestrisch, via Satellit oder per Kabel vom jeweiligen Nutzer abgerufen, gespeichert und interaktiv verändert werden können.
  • das Recht, die Inhalte auf Tonträger (zum Beispiel Compact Discs, Schallplatten, Musikkassetten, Cartridges, Tonbänder, DVD-Audio, SACD) und/oder Bildtonträger (einschließlich Videokassetten, Laserdisc, MultiOpticalCompactDisc/MO-CD, Compact-DiscVideo/CDV, Photo-CD, CD-ROM, CD-ROM-XA, RAM-Cards, CD-I, CD-ROM, CD-I, DVD, Video-On-Demand, Disketten und sonstigen analogen und digitalen, audiovisuellen Speichermedien) zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu senden;
  • das Recht der öffentlichen Aufführung, des Vortrages und der Vorführung der vertragsgegenständlichen Inhalte mit oder ohne Verwendung von Ton- bzw. Bildtonträgern oder sonstigen Datenträgern oder Filmen in sämtlichen Formaten (einschließlich 32 mm, 16 mm, Super 8, Digital);
  • das Senderecht, das heißt das Recht, die vertragsgegenständlichen Inhalte durch analoge wie digitale Ausstrahlung von Funksendungen (Hörfunk oder Fernsehen) und Videotextsignalen zur Videotextuntertitelung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Ausstrahlung kann mittels terrestrischer oder nicht-terrestrischer Funkanlagen, über Satelliten- und Kabelfunk oder Einschluss von Kabelweitersendungen und ähnlicher technischer Einrichtungen oder mittels einer Kombination solcher Anlagen, über Speicherzentralen oder sonst wie, unabhängig davon, in welcher Rechtsform die jeweilige Sendeanstalt betrieben wird (öffentlich oder privat, kommerziell oder nicht kommerziell) und unabhängig davon, ob und wie in Nutzungsentgelt (Gebühr oder Pay-TV, etc.) hierfür erhoben wird, erfolgen;
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe, das heißt das Recht, die vertragsgegenständlichen Inhalte mittels Tonträger oder Bildtonträger sowie Funksendungen der vertragsgegenständlichen Inhalte unter Verwendung aller technischen Systeme (z. B. über Bildschirme, Lautsprecher, Videoleinwände, Multivisionswände, Laserstrahl oder ähnliche technische Vorrichtungen) öffentlich wahrnehmbar zu machen. Mit umfasst ist das Recht, die vertragsgegenständlichen Inhalte durch außerhalb des Raumes, in dem die Wiedergabe stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher, Videoleinwände, Multivisionswände, Laserstrahl oder ähnliche technische Vorrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen;
  • das Recht, die vertragsgegenständlichen Inhalte zur Herstellung eines Films oder sonstigen Bildträgers unter Einschluss des Wiederverfilmungsrechts auch nach Ablauf der Frist des § 88 Abs.2 UrhG unter Anwendung sämtlicher technischer Verfahren auf Bildtonträgern jeder Art, für gewerbliche oder nicht gewerbliche, werbliche oder nicht werbliche Zwecke zu verwenden;
  • das Recht zur graphischen Vervielfältigung und Verbreitung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch auf maschinenlesbaren Datenträgern auch in Verbindung mit nicht vertragsgegenständlichen Werken jeder Art;
  • die Befugnis, Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen, insbesondere Abdruckrechte, das Recht auf Aufnahme in eine Sammlung und die Befugnis zur Weiterübertragung dieses Rechts, sowie das Recht, die vertragsgegenständlichen Inhalte als Beitrag für eine von GRÖNLAND oder Dritten geschaffene Sammlung zu nutzen.;
  • das Recht, Änderungen und Bearbeitungen sowie Kürzungen der vertragsgegenständlichen Inhalte vorzunehmen, soweit keine Entstellung der Inhalte zu besorgen ist. Diese Berechtigung umfasst auch solche Änderungen und Bearbeitungen, Kürzungen der vertragsgegenständlichen Inhalten, die im Zusammenhang mit Instrumentierungen, Arrangements, Chorsätzen, Nutzung in Datenbanken, Multimedia und Telekommunikation erforderlich sind. Herbert Grönemeyer ist auch berechtigt, Übersetzungen vertragsgegenständlicher Inhalte in andere Sprachen vorzunehmen. Mitübertragen ist das Recht, die Verbindung der vertragsgegenständlichen Inhalte mit anderen Werken sowie die Lösung von Verbindungen oder die Ersetzung durch andere Verbindungen vorzunehmen, sowie das Recht, diese Werkverbindungen bzw. veränderten vertragsgegenständlichen Werke auszuwerten, wie die vertragsgegenständlichen Inhalte selbst;
  • die Rechte und Ansprüche im Sinne von §§ 31 a, 32 c UrhG, die durch zukünftige technische Entwicklung oder Änderung der Gesetzgebung entstehen und erwachsen, soweit sie nicht in den vorstehend genannten Rechten bereits genannt sind;
  • GRÖNLAND ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise weiterzuübertragen, einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einzuräumen sowie berechtigt, den Vertrag als den Vertrag als Ganzes auf Dritte zu übertragen, wenn es sich um eine Unternehmensveräußerung oder eine Veräußerung von Teilen des Unternehmens handelt.;
  • die Nutzungsrechte und Befugnisse können unentgeltlich, entgeltlich, kommerziell, nicht-kommerziell oder zum Zwecke der Promotion der Produkte und Dienstleistungen von GRÖNLAND bzw. der Person von Herbert Grönemeyer oder seiner Lizenznehmer ausgeübt werden – wobei eine weitergehende Nutzung der Inhalte zum Zwecke der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen Dritter ausdrücklich untersagt ist;;
    Der Nutzer verzichtet auf das Recht der Urheberbezeichnung gem. § 13 (1) Satz 2 UrhG.
  • GRÖNLAND nimmt diese Rechteabtretung an.

5. Vertragsdauer, Kündigung, Änderung der Nutzungsbedingungen

5.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei jederzeit mit sofortiger Wirkung in Schriftform (E-Mail genügt) gekündigt werden. Eine Kündigung dieses Vertrages lässt die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Befugnisse gemäß Ziffer 5. dieser Vereinbarung unberührt.

5.2. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen durch GRÖNLAND sind mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen möglich. Bei einer Änderung der Nutzungsbedngungen durch GRÖNLAND steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung durch GRÖNLAND in Schriftform (E-Mail genügt) geltend gemacht werden muss.

5.3. Die Kündigung gilt durch schlüssiges Verhalten als ausgeübt, wenn GRÖNLAND als Kündigungsberechtigter die Sperrung des Nutzers von der Website vornimmt oder der Nutzer als Kündigungsberechtigter sich von der Website abmeldet.

6. Datenschutz

Die Nutzung der Künstler-Website erfordert die elektronische Speicherung, Nutzung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten. des Nutzers, wozu der Nutzer hiermit ausdrücklich seine Einwilligung erteilt. GRÖNLAND versichert, die gespeicherten Daten vertraulich und sorgsam zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse und der datenschutzrechtlichen Einwilligungen des Nutzers zu verwenden. Der Nutzer nimmt die beigefügte Datenschutzerklärung von GRÖNLAND zur Kenntnis und erkennt diese an.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Gleiches gilt für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

7.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch unberührt. GRÖNLAND wird sich im Fall einer unwirksamen Bestimmung bemühen, diese durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke. Die Ersetzung erfolgt in Form einer Änderung der Nutzungsbedingungen im Sinne von Ziffer 5.2.

7.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.